Dienstverhinderung wegen Öffi-Ausfall

Was heißt das für ArbeitnehmerInnnen, die normalerweise für ihren Weg in die Arbeit öffentliche Verkehrsmittel benutzen? Dürfen sie ausnahmsweise zu spät kommen?   

Erst nach Alternativen Ausschau halten

Fahren öffentliche Verkehrsmittel nicht, müssen sich betroffene ArbeitnehmerInnen zunächst um Alternativen umsehen: Kann mit dem eigenen PKW oder dem Fahrrad gefahren werden? Gibt es eine Mitfahrgelegenheit? Ein längerer Fußweg ist, soweit es die Gesundheit zulässt, jedoch zumutbar. Wenn der Ausfall der öffentlichen Verkehrsmittel rechtzeitig angekündigt wurde, haben ArbeitnehmerInnen alle Ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen. Welche Maßnahme zumutbar ist, wird im Einzelfall geprüft.

Wann liegt eine Dienstverhinderung vor?

Fehlt eine zumutbare Alternative, muss der Arbeitgeber verständigt werden, dass man es nicht pünktlich in die Arbeit schafft. Für ArbeitnehmerInnen, die ihren Dienst nicht rechtzeitig antreten können, liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor. Es muss daher auch kein Zeitausgleich oder Urlaub genommen werden.

Wird die versäumte Arbeitszeit bezahlt?

Grundsätzlich besteht auch für die versäumte Arbeitszeit Anspruch auf Lohn oder Gehalt, ein Abzug wäre also unzulässig. Für Angestellte ist dieser Anspruch im Angestelltengesetz zwingend festgelegt. ArbeiterInnen haben dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Kollektivvertrag dies vorsieht. Bei Unklarheiten sollte der Betriebsrat, die zuständige Fachgewerkschaft oder die Arbeiterkammer kontaktiert werden. 

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